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Montag, 5. November 2007

Wir dürfen bleiben

Heute hat Tina von Bwin eine Email geschrieben, dass unsere Dokumente vom Migrationsverket gekommen sind und wir damit unsere Aufenthaltsgenehmigung haben. Das "Uppehållsrätt" erlaubt es, dass wir uns über die erlaubten 3 Monate hinaus dauerhaft in Schweden aufhalten dürfen. Mit dem Schein in der Hand können wir beim nächsten Stockholm Besuch zum Skatteverket gehen und eine Personnummer beantragen. Erstaunlich ist die kurze Bearbeitungszeit, in der das Migrationsverket unseren Antrag bewilligt hat. Nach dem Ausfüllen des Online-Formulars auf der Webseite vom Migrationsverket war eigentlich von 4 Wochen Bearbeitungsdauer die Rede. Unser Antrag war bereits nach zweieinhalb Wochen durch. Vielleicht werden Onlineanträge wirklich schneller bearbeitet.

Mein Aufenthaltsrecht ist an meine Tätigkeit bei Bwin geknüpft. Verliere ich meinen Job muss ich entweder innerhalb von 3 Monaten etwas Neues finden oder gehen. Ob das allerdings wirklich jemandem auffallen würde, zumal ich ja in diesem Fall bereits eine Personnummer hätte, glaube ich kaum. Das Aufenthaltsrecht von Nadine ist, solange sie keinen eigenen Job gefunden hat, an mich geknüpft.

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